Ein gewaltfreier Umgang und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit sind für uns mehr als gesetzliche Regelungen (BGB § 1631, BayKiBiG, PrävG, SGB VIII). Sie sind die wichtigste Grundlage unseres Arbeitens. So bieten wir Kindern Orte der Sicherheit und Wertschätzung.
Daher haben wir für jede unserer Einrichtungen ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet. Mit diesem möchten wir Kindeswohlgefährdungen jeder Art vorbeugen und verhindern.
Das Schutzkonzept beschreibt Maßnahmen zum Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Dies gilt sowohl innerhalb der Einrichtung als auch im persönlichen Umfeld der Kinder.
Kinderschutz geht alle an und vor allem unsere Einrichtungen können einen wichtigen Beitrag leisten!
Unsere Haltung ist, Schutzkonzepte nicht als einen Exkurs zu bearbeiten, sondern dem Thema den Stellenwert einzuräumen, den es dringend benötigt.
Das bedeutet, das Thema Schutzkonzept in allen Bereichen des pädagogischen Alltages und der pädagogischen Konzeption selbstverständlich mitzudenken. Erst so kann Prävention von jeder Form der Gewalt gelingen.
Das Schutzkonzept besteht aus mehreren Bausteinen, unter anderem:
Unsere Kinder haben das unumstößliche Recht ihre Grenzen zu wahren. Sie haben das Recht "Nein!" zu sagen. Und sie haben das Recht Grenzverletzungen ohne Scham und Angst anzusprechen.
Wir sensibilisieren und bestärken unsere Mitarbeitenden aktiv hinzusehen, sich gegenseitig zu unterstützen und das pädagogische Handeln im Team gemeinsam zu reflektieren.
Unsere Mitarbeitenden werden fortlaufend geschult, grenzverletzendes oder übergriffiges Verhalten wahrzunehmen sowie (Verdachts-) Fälle von Kindeswohlgefährdung zu erkennen und professionell, entsprechend unseren Leitfäden und Notfallplänen, darauf zu reagieren.
Unsere Loyalität liegt immer auf Seiten des Kindeswohl.